Deutsch
English

NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN FÜR BATTERIE-PACKS

Um eine ausreichende Versorgung der Europäischen Union mit bestimmten gewerblichen Waren – dazu zählen u.a. wiederaufladbare Batterien – zu gewährleisten und Marktstörungen zu vermeiden, wurde seit einer Verordnung 2013 auf Zollsätze bei der Einfuhr verzichtet. Seit 1. Januar 2020 greift eine neue Verordnung, mit der die Aussetzung der Zollsätze für Batterien gelöscht wird. Somit gilt ab diesem Jahr ein Zollsatz in Höhe von  1,3 % für Batterien, Zellen hingegen waren von dieser Regelung nicht betroffen und werden nach wie vor mit 2,7 % verzollt.

Die Informationen haben wir ihnen in einer PDF-Datei zusammengestellt. Zur PDF-Datei.

 

Newsletter